Elterngeld-Ratgeber
Teilzeit und Minijob während des Elterngeldbezugs
Teilzeit und Minijob sind mit Elterngeld möglich, beeinflussen aber häufig die Höhe. Arbeitszeitgrenze, Einkommensanrechnung und Meldeschritte erklärt.
Kurz erklärt
Teilzeit oder ein Minijob sind während des Elterngeldbezugs möglich, solange die Erwerbstätigkeit im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats höchstens 32 Wochenstunden umfasst. Das Einkommen wird grundsätzlich berücksichtigt und kann die Höhe des Elterngelds verändern; auch ein Minijob ist nicht automatisch anrechnungsfrei.
Die 32-Stunden-Grenze bezieht sich auf Lebensmonate
Für den Elterngeldanspruch darf die Arbeitszeit 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats nicht übersteigen. Ein Lebensmonat beginnt am Tag der Geburt und entspricht deshalb häufig nicht dem Kalendermonat. Schwankende Arbeitszeiten sollten so dokumentiert werden, dass der Durchschnitt für jeden Bezugslebensmonat nachvollziehbar bleibt.
Die arbeitsrechtlichen Regeln zur Teilzeit in Elternzeit sind davon zu unterscheiden. Je nach Arbeitsform können Zustimmung, Antragsfrist oder betriebliche Voraussetzungen hinzukommen.
Wie Teilzeiteinkommen die Leistung verändert
Bei Erwerbseinkommen nach der Geburt richtet sich das Elterngeld grundsätzlich nach dem Unterschied zwischen dem maßgeblichen Einkommen vor und nach der Geburt. Das Familienportal zeigt etwa: Bei 2.000 Euro vor und 1.200 Euro nach der Geburt beträgt der Unterschied 800 Euro. Bei 65 Prozent Ersatzrate ergeben sich im offiziellen Beispiel 520 Euro Basiselterngeld; ElterngeldPlus beträgt dort ebenfalls 520 Euro und kann doppelt so lange bezogen werden.
Das ist nur ein Rechenbeispiel. Die Elterngeldstelle nutzt ein gesetzlich vereinfachtes Netto, und Mutterschaftsleistungen, Zuschläge oder weitere Einkünfte können das Ergebnis verändern.
Ein Minijob ist Einkommen
Einkünfte aus einer Nebenbeschäftigung, einschließlich Minijob, zählen grundsätzlich zum Erwerbseinkommen. Das gilt sowohl bei der Bestimmung des Einkommens vor der Geburt als auch für Einkommen während des Bezugs. Steuerfreiheit oder pauschale Besteuerung bedeutet nicht, dass der Verdienst beim Elterngeld immer außer Betracht bleibt.
Prüfschritte vor Arbeitsbeginn
- Lebensmonate des Kindes kalendarisch markieren.
- Arbeitsstunden für jeden Lebensmonat prognostizieren und später dokumentieren.
- Voraussichtliches Brutto beziehungsweise den Gewinn realistisch angeben.
- Basiselterngeld und ElterngeldPlus mit dem erwarteten Einkommen vergleichen.
- Arbeitsaufnahme und spätere Änderungen der Elterngeldstelle unverzüglich mitteilen.
Wird zunächst anhand einer Prognose bewilligt, kann nach Vorlage der tatsächlichen Einkommensnachweise eine abschließende Berechnung folgen. Plane deshalb mögliche Nachzahlungen oder Rückforderungen mit ein.
Amtliche Quellen
Zuletzt inhaltlich geprüft am 1. Oktober 2026. Rechtslage und Verwaltungspraxis können sich ändern.
- Familienportal: Arbeit und Einkommen mit Elterngeld (öffnet in neuem Tab)
- Familienportal: Welches Einkommen wird berücksichtigt? (öffnet in neuem Tab)
- Familienportal: Wie viel Elterngeld kann ich bekommen? (öffnet in neuem Tab)
- BEEG § 1: Anspruch und Erwerbstätigkeit (öffnet in neuem Tab)
- BEEG § 2: Höhe des Elterngelds (öffnet in neuem Tab)