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Ratgeber rund ums Elterngeld

Hilfreiche Tipps, wichtige Fristen und Antworten auf die häufigsten Fragen zum Elterngeld

Die wichtigsten Fristen beim Elterngeld

Antragsfrist: Elterngeld muss spätestens drei Monate rückwirkend ab Geburt beantragt werden. Später eingereichte Anträge führen zum Verlust von Monatsbeträgen.

Steuerklassenwechsel: Ein Wechsel der Steuerklasse sollte mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen, um sich positiv auf die Elterngeldberechnung auszuwirken.

Partnerschaftsbonusantrag: Der Antrag für den Partnerschaftsbonus muss vor Beginn der entsprechenden Bezugsmonate gestellt werden.

Elterngeld optimieren: Die besten Tipps

1. Steuerklasse rechtzeitig wechseln: Verheiratete Paare sollten prüfen, ob ein Steuerklassenwechsel (z.B. auf III/V) sinnvoll ist.

2. Bemessungszeitraum optimieren: Bei Selbstständigen kann die Wahl des richtigen Wirtschaftsjahres entscheidend sein.

3. Elterngeldmonate clever aufteilen: Die Aufteilung zwischen den Partnern kann die Gesamthöhe beeinflussen.

4. ElterngeldPlus nutzen: Bei Teilzeitarbeit kann ElterngeldPlus finanziell vorteilhafter sein als Basiselterngeld.

5. Geschwisterbonus prüfen: Hast du mehrere kleine Kinder, steht dir möglicherweise ein Zuschlag zu.

Diese Unterlagen brauchst du

Für Angestellte:

  • Geburtsbescheinigung des Kindes
  • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Mutterschutz
  • Bescheinigung vom Arbeitgeber über Mutterschaftsgeld
  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld

Für Selbstständige zusätzlich:

  • Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahres
  • Bei Gewerbetreibenden: Gewerbesteuer- und Einkommensteuerbescheid
Sonderfälle beim Elterngeld

Mehrere Arbeitgeber: Alle Einkommen werden zusammengerechnet. Wichtig ist, dass alle Gehaltsabrechnungen vorliegen.

Minijob: Ein Minijob während der Elternzeit ist bis zu 32 Stunden pro Woche erlaubt und mindert das ElterngeldPlus nicht vollständig.

Arbeitslosigkeit: Auch bei Arbeitslosigkeit vor der Geburt besteht Anspruch auf Elterngeld, mindestens in Höhe des Mindestbetrags von 300 Euro.

Studierende: Elterngeld gibt es auch während des Studiums, BAföG wird aber auf das Elterngeld angerechnet.

Häufige Fehler vermeiden

Zu späte Antragstellung: Verpasse nicht die Dreimonatsfrist – jeder Monat Verzögerung kostet bares Geld.

Falsche Angaben bei Teilzeit: Arbeitest du während der Elternzeit, musst du dies korrekt angeben, sonst drohen Rückforderungen.

Übersehen von Zuschlägen: Geschwisterbonus, Mehrlingszuschlag und weitere Boni werden oft vergessen.

Unvollständige Unterlagen: Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung erheblich.

Elternzeit und Elterngeld kombinieren

Elternzeit und Elterngeld sind zwei verschiedene Dinge: Die Elternzeit ist dein Recht auf Freistellung von der Arbeit, das Elterngeld die finanzielle Unterstützung in dieser Zeit.

Elternzeit: Bis zu 3 Jahre pro Kind, davon können bis zu 24 Monate zwischen dem 3. und 8. Geburtstag des Kindes genommen werden.

Elterngeld: Maximal 14 Monate Basiselterngeld (28 Monate ElterngeldPlus), muss innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden (bei ElterngeldPlus flexibler).

Du kannst also Elternzeit nehmen, ohne Elterngeld zu beziehen – oder Elterngeld beziehen, während du (in Teilzeit) arbeitest.

Hast du noch Fragen?

Unser Team steht dir für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für deine individuelle Situation.